Hygienekonzept

In jedem Fall orientieren wir uns bei der Planung und Durchführung immer an den aktuell geltenen Coronaverordnungen gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVo)

  • Alle Besucher, Unterstützer, Crew, Artist und Beteiligten müssen am Tag der Anreise vor Fahrtantritt einen Covid19 Schnelltest machen oder einen Tagesaktuellen PCR-Test nachweisen
  • Von Donnerstag auf Freitag wird ein weiterer Schnelltest für alle Personen auf der Veranstaltung durchgeführt, um die Gefahr eines Infektionsgeschehens durchgehend und lückenlos zu vermeiden.
  • Alle Besucher:innen werden im Verlauf des Festes mittels eines ebenfalls PoC-Antigentest vor Ort getestet.

Mit dieser Gesamt-Strategie erreichen wir, dass das Infektionsrisiko auf dem Vereinsfest auf ein minimales Restrisiko reduziert wird. Darunter verstehen wir ein signifikant geringeres Infektionsrisiko als bei allen anderen Alltagssituationen. Wir streben eine Sicherheit an, die uns und unseren Besucher:innen freie Bewegung und Begegnungen ohne die tagtägliche Angst vor einer Infektion und ohne die Angst, andere zu infizieren, ermöglicht. Bei Ankunft in Geringswalde werden die Tickets der Fahrzeuginsassen erfasst und die Zugehörigkeit zum Fahrzeug festgehalten. Mit einem weiteren Test aller Besucher:innen am Donnerstag/Freitag werden Personen, die sich vor, bei, oder auf der Anreise zum Vereinsfest potenziell angesteckt haben, könnten frühzeitig identifiziert, bevor sie selbst ansteckend werden und andere anstecken können. Hierzu wird ein PoC-Antigentest durchgeführt. Bei Nachweis einer Infektion wird den Betroffenen der Wiedereintritt verwehrt. Sie müssen das Vereinsfest verlassen und werden gem. InfSG dem Gesundheitsamt gemeldet.

Wer kann diesmal leider nicht teilnehmen und wem raten wir ab?

  • Symptome oder Risiko-Kontakte vorher: Alle Personen, die sich krank fühlen, fordern wir dringend auf, nicht anzureisen und nicht teilzunehmen, um das Infektionsrisiko für alle zu minimieren! Der gleiche Teilnahme-Ausschluss gilt für alle Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage vor der Anreise Kontakt zu potentiell Erkrankten hatten oder sich in sogenannten „Risikogebieten“ aufgehalten haben; siehe Liste des Robert-Koch-Institut (23. September 2020).
  • Personen mit Vorerkrankungen und Risiken: Personen, die durch Vorerkrankungen (z.B. Atemwegs-, Herz-Kreislauf- oder Krebserkrankungen) oder im Alter ein höheres Risiko für schwere Covid-19-Verläufe und Folgeprobleme haben, raten wir von einer Teilnahme an der Aktion 2021 dringend ab.
  • Abstand: Nur innerhalb einer Bezugsgruppe muss kein Mindestabstand eingehalten werden. Überall sonst gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Lässt sich dieser nicht einhalten, tragen wir immer einen Mund-Nase-Schutz (Dixis, Bar, VoKü, etc.).
  • Trotz aller Vorsicht können Infektionen auftreten. Deshalb empfehlen wir allen Teilnehmen- den dringend, in den zwei Wochen nach der Aktion ihre sozialen Kontakte zu reduzieren, insbesondere zu gefährdeten Menschen. Wir raten zu einer weitgehenden Selbst-Isolierung und zu Corona-Abstrichtests in Absprache mit Arztpraxen und Gesundheitsamt.

Maßnahmen zur Kontaktverfolgung

Es wird eine digitale Onlineregistrierung auf unserem Ticketportal mit folgenden Pflichtangaben gemacht:

  • Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Adresse, Name, Zeitraum, KFZ Kennzeichen
  • Eine unkontrollierte Weitergabe von Eintrittskarten an Dritte ist nicht möglich.
  • Eine handschriftliche Datenerfassung sollte durch fest eingeteiltes Personal vorgenommen werden. Ist das nicht möglich, sind verwendete Stifte nach jeder Nutzung zu reinigen/desinfizieren).

Reinigung und Desinfektion

  • Möglichkeiten zur regelmäßigen Händehygiene sind unbedingt sicherzustellen.
  • Angaben zur Reinigung und Desinfektion (Wer reinigt und desinfiziert Was, Wann, Wie oft und Womit (Reinigungsmittel, Konzentration) sind aufzuführen.
  • Es sind Vorkehrungen zu treffen, dass sich alle Personen vor und während hygienerelevanter Tätigkeiten die Hände waschen beziehungsweise desinfizieren können. Im Eingangsbereich zu Kantinen und Mensen sowie im Ausgabebereich von mitnahmefähigen Speisen und Ge- tränken sind Desinfektionsspender aufzustellen.
  • Dem häufigen Händewaschen und gegebenenfalls Desinfizieren ist der Vorzug gegenüber dem Tragen von Einmalhandschuhen zu geben.